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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens - DEU-Potsdam
Arzneimittel
Dokument Nr...: 718993-2024 (ID: 2024112601173924142)
Veröffentlicht: 26.11.2024
*
  DEU-Potsdam: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht-exklusiver
Rabattvereinbarungen nach §130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen
des sog. Open House-Verfahrens
   2024/S 230/2024 718993
   Deutschland  Arzneimittel  Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.
   8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit
   im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
   OJ S 230/2024 26/11/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
	    E-Mail: [email protected]
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu
            verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im
	    Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens.
	    Kennung des Verfahrens: 37577a3f-7f6f-42f5-9433-e6ee74651d86
	    Interne Kennung: 241122_OH FAM NOST_83_GW
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6M5YH5 Für die Einlegung von
	    Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden
            Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne
            der Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
	    des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
            Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht
            statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
            dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an
            den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und
            Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
              Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG.
	      Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
              gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines
              Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im
              Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von
              Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen
	      Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14))
              geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§
              160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
              vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	    Korruption:
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
            Betrugsbekämpfung:
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
            Zahlungsunfähigkeit:
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
	    Entrichtung von Steuern:
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Bosutinib
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
              Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	      Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
              Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
              vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
              sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
              Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
              verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
              pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	      und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
              Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
              Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
              01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
              endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
              Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
              vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
              einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	      Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	      handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
              beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
              Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Nordost. Die Gesundheitskasse.
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Brinzolamid und Brimonidin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
            05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	    /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
            erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
            Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
            eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
            Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
            Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	    Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	    bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
            ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
            Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
            Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Certolizumab pegol
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
	    Titel: Chinin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
              Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
              verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
              pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	      und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
              Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
              Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
              01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
              endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
              Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
              vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
              einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	      Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	      handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
              beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
              Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Nordost. Die Gesundheitskasse.
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0005
	    Titel: Darbepoetin alfa
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
            05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	    /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
            erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
            Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
            eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
            Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
            Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	    Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	    bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 5
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
            ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
            Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
            Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0006
	    Titel: Desloratadin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 6
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0007
	    Titel: Dexamethason - nur Implantate
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
              Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
              verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
              pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	      und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
              Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
              Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
              01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
              endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
              Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
              vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
              einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	      Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 7
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	      handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
              beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
              Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Nordost. Die Gesundheitskasse.
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0008
	    Titel: Epinephrin (ATC C01CA24)
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
            05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	    /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
            erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
            Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
            eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
            Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
            Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	    Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	    bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 8
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
            ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
            Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
            Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0009
	    Titel: Erythropoietin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 9
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0010
	    Titel: Etanercept
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
              Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
              verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
              pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	      und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
              Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
              Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
              01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
              endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
              Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
              vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
              einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	      Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 10
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	      handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
              beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
              Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Nordost. Die Gesundheitskasse.
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0011
	    Titel: Fentanyl - ausgenommen Matrixpflaster und Tabletten
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
            05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	    /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
            erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
            Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
            eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
            Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
            Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	    Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	    bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 11
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
            ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
            Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
            Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0012
	    Titel: Golimumab
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 12
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0013
	    Titel: Hydrocortison
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
              Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
              verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
              pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	      und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
              Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
              Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
              01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
              endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
              Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
              vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
              einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	      Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 13
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	      handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
              beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
              Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Nordost. Die Gesundheitskasse.
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0014
	    Titel: Indacaterol, Gylcopyrroniumbromid und Mometason
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
            05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	    /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
            erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
            Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
            eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
            Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
            Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	    Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	    bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 14
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
            ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
            Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
            Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0015
	    Titel: Infliximab
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 15
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0016
	    Titel: Ivermectin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
              Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
              verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
              pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	      und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
              Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
              Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
              01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
              endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
              Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
              vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
              einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	      Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 16
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	      handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
              beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
              Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Nordost. Die Gesundheitskasse.
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0017
	    Titel: Lipegfilgrastim
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
            05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	    /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
            erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
            Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
            eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
            Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
            Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	    Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	    bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 17
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
            ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
            Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
            Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0018
	    Titel: Maraviroc
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 18
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0019
	    Titel: Mesalazin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
              Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
              verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
              pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	      und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
              Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
              Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
              01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
              endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
              Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
              vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
              einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	      Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 19
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	      handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
              beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
              Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Nordost. Die Gesundheitskasse.
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0020
	    Titel: Nebivolol
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
            05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	    /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
            erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
            Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
            eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
            Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
            Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	    Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	    bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 20
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
            ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
            Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
            Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0021
	    Titel: Paliperidon - ausgenommen Depot-Injektionssuspensionen zur Ein-Monats-Dosierung
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 21
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0022
	    Titel: Permethrin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
              Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
              verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
              pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	      und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
              Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
              Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
              01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
              endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
              Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
              vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
              einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	      Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 22
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	      handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
              beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
              Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Nordost. Die Gesundheitskasse.
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0023
	    Titel: Pimecrolimus
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
            05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	    /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
            erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
            Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
            eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
            Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
            Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	    Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	    bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 23
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
            ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
            Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
            Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0024
	    Titel: Pyridostigmin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 24
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0025
	    Titel: Somatropin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
              Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
              verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
              pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	      und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
              Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
              Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
              01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
              endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
              Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
              vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
              einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	      Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
              05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	      /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
              erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
              Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
              eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
              Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	      Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	      bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
              Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	      Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
              nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	      handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
              Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
              Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
              Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
              des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	      nicht gegeben.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
              beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
              öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
              § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
              wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
              ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
              Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
              Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
              Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	      Nordost. Die Gesundheitskasse.
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0026
	    Titel: Tinzaparin
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
            nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen
	    eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
	    sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
	    pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der
            Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der
	    genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
            Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und
	    Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5 herunterladen. Die im
            Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
            vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte
            sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
            Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht
            verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
            pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt
	    und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
            Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
            Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
            01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag
            endet spätestens am 31.01.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das
            Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2025 spätestens bis zum 23.12.2024 vorliegen;
            vor dem 03.01.2025 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
            einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen
	    Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes:
            05.02.2025). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff
	    /Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens
            erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
            Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
            eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des
            Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes
            Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
            Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
            eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der
	    Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie
	    bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
            Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
	    Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie
            nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
              der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp
	      /arzneimittel/rabattvertraege-hintergrund.
	      Interne Kennung: 26
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen Datum und Uhrzeit
	    handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
            Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche
            Öffnungsdatum eingetragen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Angebotsformblatt
            Beschreibung: Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener Rabattverträge gem.
            § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss aktuell gültig sein.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Handelsregisterauszug
              Beschreibung: Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht älter als 2 Jahre.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/12/2026 23:58:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: siehe Unterlagen
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/12/2026 23:59:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
            Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und
            des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
	    nicht gegeben.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für den Fall, dass ein
            Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu
            beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein
            öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen
            § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
            wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
            ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
            Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche
            Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche
            Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
              mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor
	      Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
              Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der
	      Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
              verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
              eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
              gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
	      einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Nordost. Die Gesundheitskasse.
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
	    Registrierungsnummer: DE275390265
            Postanschrift: Brandenburger Straße 72
	    Stadt: Potsdam
	    Postleitzahl: 14467
	    Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Arzneimittelversorgung
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49 800265080-40198
	    Fax: +49 800265080-49441
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige
            Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
	    Registrierungsnummer: t:022894990
	    Postanschrift: Villemombler Str. 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	      Telefon: +49 22894990
	      Fax: +49 2289499163
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: [email protected]
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7aaf54d0-4839-4eaa-a9f3-36b98282da07 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2024 09:10:32 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 230/2024
            Datum der Veröffentlichung: 26/11/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6M5YH5/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-718993-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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